Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Beschwerdeführerinnen nicht berechtigt sind, die Genehmigung der Gemeinde Kilchberg anzufechten. Dieses Urteil ist noch nicht veröffentlicht, doch es erlaubt der Gemeinde, mit den weiteren Schritten zur Einrichtung einer Unterkunft für Asylsuchende fortzufahren. Gegen das Urteil kann zwar Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt werden, jedoch hat dies keine aufschiebende Wirkung.
Um den steigenden Zahlen an Asylgesuchen und Status S-Anträgen zu begegnen, hat der Kanton beschlossen, das ehemalige See-Spital bis Ende 2025 als temporäre Unterkunft zu nutzen. Die Betreiberin, die Stiftung See-Spital, hat den Raum bis zu diesem Zeitpunkt an den Kanton vermietet. Die Unterkunft soll im ersten Quartal 2025, voraussichtlich Anfang Februar, in Betrieb genommen werden und wird insbesondere für Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine sowie eine begrenzte Zahl an unbegleiteten minderjährigen Asylwerbern vorgesehen.