Der Kanton Zürich plant die Auszahlung eines Solidaritätsbeitrags von 25.000 Franken an rund 1.500 Betroffene, die unter fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen litten, die bis 1981 verhängt wurden. Diese Entscheidung folgt dem Bundesgesetz vom 30. September 2016, das eine Aufarbeitung dieser schweren Form von Unrecht ermöglicht hat. Damit möchte der Kanton seinen Teil zur Wiedergutmachung leisten und das begangene Unrecht anerkennen.
Betroffene können ein Formular beim Staatsarchiv anfordern, um ihren Anspruch auf den Solidaritätsbeitrag geltend zu machen. Voraussetzung ist eine Anerkennung als Opfer gemäß dem AFZFG sowie der Nachweis, dass eine Behörde im Kanton Zürich eine Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung angeordnet hat. Wer bereits einen Solidaritätsbeitrag von einem anderen Kanton oder einer Gemeinde erhalten hat, ist von der Auszahlung ausgeschlossen. Die ersten Anträge werden ab 2026 entgegengenommen.
Zur Finanzierung dieser Beiträge stellt der Regierungsrat einen Rahmenkredit von 20 Millionen Franken beim Kantonsrat zur Diskussion. Dies basiert auf der Schätzung, dass etwa 800 Gesuche eingereicht werden. Der Kredit wird durch allgemeine Staatsmittel gedeckt.