Zug

Hundeleinenpflicht im Kanton Zug: Schutz für Wildtiere von April bis Juli

Im Kanton Zug gilt ab 1. April 2025 eine strenge Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand! Diese Regelung, die bis zum 31. Juli in Kraft ist, soll Wildtiere schützen, während sie sich in einer besonders sensiblen Phase befinden. Hundebesitzer müssen sicherstellen, dass ihre Vierbeiner an der Leine geführt werden, wenn sie im Wald oder entlang von Waldwegen unterwegs sind.

Bereits vorliegenden Gesetzen in benachbarten Kantonen folgend, wurde diese Maßnahme durch ein teilrevidiertes Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald beschlossen, das die Zuger Stimmbevölkerung im November 2024 genehmigt hat. Neben dieser kantonalen Vorschrift sind auch die kommunalen Regelungen zu beachten. Außerhalb der Leinenpflicht müssen Hunde in Sichtdistanz und unter Kontrolle bleiben, um sicherzustellen, dass sie Mensch und Tier nicht belästigen oder gefährden.

Quelle
Kanton Zug

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert