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Ab dem 1. Juli 2025 gelten im Kanton Zug neue Vorschriften für schwere E-Lastenräder. Diese Regelung umfasst nicht nur E-Lastenräder, sondern auch langsamere E-Bikes, E-Trottinette, E-Roller, selbstbalancierende E-Stehroller und motorisierte Rollstühle. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Nutzung von Elektrofahrrädern zu regulieren.

Diese Vorschriften stellen sicher, dass alle Arten von elektrischen Fahrzeugen klaren Richtlinien folgen, um Unfälle und Missbrauch zu verhindern. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen und den Anforderungen für die Zulassung können in den offiziellen Dokumenten nachgelesen werden.

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