Der Kanton Zug greift zu drastischen Maßnahmen und führt eine eigene OECD-Zusatzsteuer ein! Angesichts geänderter Aufteilungsschlüssel auf Bundesebene, die die Kantone benachteiligen, sollen Unternehmensgewinne über 20 Millionen Franken künftig mit einer zusätzlichen kantonalen Gewinnsteuer von 3 Prozent belastet werden. Diese Entscheidung stellt sicher, dass die wirtschaftlichen Interessen des Kantons gewahrt bleiben und Zug nicht zum Opfer bundespolitischer Umverteilungspläne wird.
Finanzdirektor Heinz Tännler zeigt sich besorgt über die schlechten Aussichten für Zug, insbesondere nach dem 10:1-Verdikt der ständerätlichen Finanzkommission. Im Gegensatz zu anderen Kantonen, die bereits ihre Unternehmenssteuern erhöht haben, warnt Tännler, dass diese Entscheidungen nicht als solidarisch gelten können. Für die Mehrheit der Zuger Unternehmen bleibt die Steuerbelastung jedoch unverändert, da nur große Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen sind. Die Gemeinden in Zug werden von dieser Änderung ebenfalls nicht berührt und haben keine zusätzlichen Verpflichtungen.