Die Zuger Stimmbevölkerung hat entschieden: Der Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative wurde angenommen! Die Bürger lehnten die ursprüngliche Verfassungsinitiative zur Offenlegung der Politikfinanzierung ab, stimmten aber dafür, die Kantonsverfassung mit Grundsätzen für mehr Transparenz zu ergänzen. Künftig müssen die Finanzierung politischer Parteien sowie wesentliche Wahlkampfausgaben offen gelegt werden. Dies betrifft auch die Interessensbindungen von in kantonale Ämter gewählten Personen. Die genauen Regelungen wird der Kantonsrat in einem Gesetz ausarbeiten.
Der Regierungsrat zeigt sich erfreut über das Ergebnis und hebt hervor, dass der Gegenvorschlag die Forderung nach mehr Transparenz ernst genommen hat. Er betont, dass wichtige Transparenzregeln auch im Kanton Zug notwendig sind, besonders in Anbetracht ähnlicher Regelungen in anderen Kantonen und auf Bundesebene. Die verlangten Änderungen sollen nun zügig umgesetzt werden.