Fortschritt für Menschen mit Behinderungen: BHG-Reform stärkt Selbstbestimmung!
Die Teilrevision des Behindertenhilfegesetzes fördert ab 2023 ambulante Leistungen und stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.
Fortschritt für Menschen mit Behinderungen: BHG-Reform stärkt Selbstbestimmung!
Das Behindertenhilfegesetz (BHG) des Kantons Basel-Stadt erfährt eine wichtige Überarbeitung, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Der Regierungsrat hat eine Teilrevision verabschiedet, die eng mit dem Kanton Basel-Landschaft koordiniert wurde. Ziel ist es, ambulante Dienstleistungen zu stärken und die Individualisierung sowie Transparenz in der Behindertenhilfe zu fördern.
Neu haben Personen mit Behinderungen die Möglichkeit, begleitete Arbeit und betreute Tagesgestaltung außerhalb von Institutionen in Anspruch zu nehmen. Dies verspricht ihnen mehr Flexibilität und eine bessere Integration in die Gesellschaft sowie den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Die überarbeitete Gesetzgebung reagiert auf die seit 2017 gesammelten Erfahrungen und sorgt dafür, dass Angebote klar definiert und bestehende Lücken geschlossen werden. Der Fokus liegt auf der Stärkung der Selbstbestimmung in Bereichen wie Wohnen, Lebensgestaltung und Arbeitsintegration.