Am 15. Juni 2025 trat das neue Kantonale Gleichstellungsgesetz (KGlG) in Basel-Stadt in Kraft und eröffnete damit die Möglichkeit, Fördergesuche für LGBTIQ-Projekte zu stellen. In erster Runde wurden 22 Projekte eingereicht, die den Bedarf an Unterstützung für die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, nicht binären, intergeschlechtlichen und anderen queeren Menschen zeigen.

Von diesen Gesuchen erhielten 11 Projekte eine finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 94.265 CHF. Zu den geförderten Initiativen zählen die Schaffung queerer Räume, Bildungsangebote für Fachleute, Workshops für Eltern und Plattformen für queere Kultur. Sechs Gesuche befinden sich noch in Prüfung, während vier abgelehnt wurden. Ein zusätzliches Gesuch wurde zurückgezogen, da es bereits durch den Swisslos-Fonds unterstützt wird. Die nächste Frist zur Einreichung von Projektanträgen endet am 31. Januar 2026.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren