Kantonspolizei Basel-Stadt: Mahnfrist für Übertretungen wird auf 30 Tage verlängert!

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Die Kantonspolizei Basel-Stadt verlängert die Frist für behördliche Mahnungen von 14 auf 30 Tage, um effektiver gegen Übertretungen vorzugehen.

Kantonspolizei Basel-Stadt: Mahnfrist für Übertretungen wird auf 30 Tage verlängert!

Die Kantonspolizei Basel-Stadt kündigt eine wichtige Änderung an: Ab dem 1. Juli 2023 wird die Frist für behördliche Mahnungen von derzeit 14 auf 30 Tage verlängert. Dieses neue Vorgehen zielt darauf ab, die Polizei effektiver gegen wiederholte Übertretungen vorgehen zu lassen, vor allem bei Lärmstörungen und anderen Belästigungen. Die Entscheidung ist eine direkte Reaktion auf die Erfahrungen der letzten Jahre, die gezeigt haben, dass die kurze Frist oft nicht ausreicht, um nachhaltige Lösungen zu finden.

Bereits jetzt führt die bestehende Regelung dazu, dass Nachbarn bei erneuten Lärmstörungen immer wieder nur mit einer Verwarnung konfrontiert werden, was für viele unzufriedenstellend ist. Die längere Mahnfrist soll sicherstellen, dass die Polizei schneller und zielgerichteter gegen störende Elemente durchgreifen kann, um den Schutz der Bürger zu erhöhen. Auch im Bereich der Straßenmusik und -kunst erhofft man sich durch diese Maßnahme eine bessere Einhaltung der Regeln.