Wichtige Änderungen bei Arbeitslosenversicherung: Handeln bis 19. Dezember!
Die eServices der Arbeitslosenversicherung sind vom 19. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026 ausser Betrieb. Jetzt rechtzeitig handeln!

Wichtige Änderungen bei Arbeitslosenversicherung: Handeln bis 19. Dezember!
Die Plattform Job-Room und die eServices der Arbeitslosenversicherung stehen vom 19. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026 still! Grund dafür ist die Einführung eines neuen Auszahlungssystems durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). In dieser Zeit können die Arbeitslosenkassen keine Dossiers bearbeiten, was bedeutet: Stellensuchende müssen unbedingt vorher aktiv werden, um ihre Entschädigung für den Dezember zu sichern.
Wichtige Deadlines drücken: Bis spätestens 19. Dezember um 12 Uhr müssen das Formular „Angaben der versicherten Person“ und der „Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen“ eingereicht werden. Wer sich während des Betriebsunterbruchs arbeitslos melden möchte, muss sich direkt am RAV-Schalter melden, denn die Online-Anmeldung ist zwischen 19. und 24. Dezember nicht möglich. Zudem bleibt das RAV vom 24. Dezember bis zum 5. Januar geschlossen. Kurzarbeit-Anträge müssen ebenfalls bis zur Frist am 19. Dezember eingereicht werden, danach per E-Mail an die zuständige Stelle!