Anlaufstelle für Zwangsmassnahmen: Bedarf bleibt ungebrochen!

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Der Regierungsrat bestätigt den Rechenschaftsbericht zur Anlaufstelle für ehemals Betroffene und verlängert das Mandat bis 2028.

Der Regierungsrat bestätigt den Rechenschaftsbericht zur Anlaufstelle für ehemals Betroffene und verlängert das Mandat bis 2028.
Der Regierungsrat bestätigt den Rechenschaftsbericht zur Anlaufstelle für ehemals Betroffene und verlängert das Mandat bis 2028.

Anlaufstelle für Zwangsmassnahmen: Bedarf bleibt ungebrochen!

Der Regierungsrat hat am 19. August 2025 den 24. Rechenschaftsbericht der Anlaufstelle für Direktbetroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zur Kenntnis genommen. Trotz keine neuen Meldungen zwischen Oktober 2024 und März 2025, wurde weiterhin an den Akten gearbeitet. Für eine betroffene Person wurde ein Gesuch um solidarische Entschädigung eingereicht.

Um die Unterstützung aufrechtzuerhalten, wurde das Mandat der Anlaufstelle bis Ende März 2028 verlängert. Die Anlaufstelle bleibt somit eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene und erfüllt offensichtlich ein anhaltendes Bedürfnis in der Bevölkerung.