Der Regierungsrat hat am 25. Februar 2025 entschieden, den vorgeschlagenen Straftatbestand für Folter abzulehnen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hatte eine Ergänzung des Schweizer Strafrechts angeregt, um Folter explizit unter Strafe zu stellen und damit ein starkes Zeichen gegen Menschenrechtsverletzungen zu setzen.
Trotz der klaren Verurteilung von Folter durch den Regierungsrat und der Einschätzung, dass die Bekämpfung solcher Gräueltaten unerlässlich ist, sieht man keinen Bedarf für eine neue gesetzliche Regelung. Die bestehende Rechtsordnung sei ausreichend und schütze bereits effektiv relevante Rechtsgüter. Man wolle sich nicht auf rein politische Symbolik konzentrieren; eine gesetzliche Lücke in der Schweiz bestehe nicht.