Ausländerstimmrecht in Glarus: Kirche öffnet Tore für Vielfalt!

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Im Kanton Glarus dürfen künftig Ausländerinnen und Ausländer an Wahlen der katholischen Kirche teilnehmen, dank einer Verfassungsänderung.

Im Kanton Glarus dürfen künftig Ausländerinnen und Ausländer an Wahlen der katholischen Kirche teilnehmen, dank einer Verfassungsänderung.
Im Kanton Glarus dürfen künftig Ausländerinnen und Ausländer an Wahlen der katholischen Kirche teilnehmen, dank einer Verfassungsänderung.

Ausländerstimmrecht in Glarus: Kirche öffnet Tore für Vielfalt!

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat der Regierungsrat des Kantons Glarus am 9. September 2025 den Vorschlag zur Einführung des Ausländerstimmrechts in der katholischen Kirche vorgelegt. Damit sollen künftig sämtliche Ausländerinnen und Ausländer in den Kirchgemeinden stimmberechtigt sein. Der Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden hat bereits in seinen Versammlungen im Frühjahr 2025 grünes Licht für die notwendige Verfassungsänderung gegeben.

Der Antrag wird nun dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt. Gemäß Kantonsverfassung ist die Zustimmung erforderlich, wenn öffentliche Religionsgemeinschaften ihre Verfassungen ändern möchten. Es gibt bisher keine Anzeichen, dass die neuen Regelungen gegen Bundes- oder kantonales Recht verstoßen. Der katholische Kirchenrat wird entscheiden, wann diese neue Regelung endgültig in Kraft tritt.