Entlastungspaket 2025+: Acht Maßnahmen für finanzielle Erleichterung!

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Am 30. September 2025 beantragt der Regierungsrat Gesetzesänderungen für das Entlastungspaket 2025+, um die Finanzlage des Kantons zu verbessern.

Am 30. September 2025 beantragt der Regierungsrat Gesetzesänderungen für das Entlastungspaket 2025+, um die Finanzlage des Kantons zu verbessern.
Am 30. September 2025 beantragt der Regierungsrat Gesetzesänderungen für das Entlastungspaket 2025+, um die Finanzlage des Kantons zu verbessern.

Entlastungspaket 2025+: Acht Maßnahmen für finanzielle Erleichterung!

Acht entscheidende Maßnahmen aus dem Entlastungspaket 2025+ warten auf die Zustimmung des Landrats und der Landsgemeinde. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen beantragt, die eine jährliche Entlastung von rund 1,9 Millionen Franken für den Kanton versprechen. Unter den Maßnahmen sind die Abschaffung der Steuerrekurskommission, die Begrenzung des Fahrkostenabzugs sowie die Einführung einer ökologischen Abgabe auf Wasserkraftwerke.

Zusätzlich plant der Regierungsrat, die Gebühren für Beglaubigungen, Jagdpatente sowie Strafbefehle zu erhöhen und die Mittel für den Tourismusfonds zu reduzieren. Um diese Maßnahmen effektiv umsetzen zu können, sind umfassende Änderungen im Steuergesetz und in der Verordnung über die Fischerei nötig. Die Bürger dürfen nun gespannt auf die Entscheidungen der Landsgemeinde und des Landrats blicken!