Kanton passt Steuertarife an: Schluss mit kalter Progression!

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Der Kanton passt ab 1. Januar 2026 Tarife und Abzüge an, um die kalte Progression auszugleichen und Steuerbelastungen zu minimieren.

Der Kanton passt ab 1. Januar 2026 Tarife und Abzüge an, um die kalte Progression auszugleichen und Steuerbelastungen zu minimieren.
Der Kanton passt ab 1. Januar 2026 Tarife und Abzüge an, um die kalte Progression auszugleichen und Steuerbelastungen zu minimieren.

Kanton passt Steuertarife an: Schluss mit kalter Progression!

Der Kanton Glarus hat entschieden, die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern anzupassen, um der kalten Progression entgegenzuwirken. Die Regierungsratssitzung am 30. Oktober 2025 genehmigte die Revision der entsprechenden Verordnung, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Damit werden die Steuerpflichtigen vor einer heimlichen Steuererhöhung geschützt, die durch Gehaltserhöhungen und die progressiven Steuertarife entstehen kann, ohne dass das reale Einkommen der Steuerzahler steigt.

Die Anpassung erfolgt jährlich und orientiert sich am Landesindex der Konsumentenpreise. Für das Steuerjahr 2025 wird eine minimale Anpassung von 0,06 Prozent erwartet. Diese Maßnahme führt jedoch zu einem Rückgang der jährlichen Steuereinnahmen um etwa 20.000 Franken für den Kanton und 21.000 Franken für die Gemeinden. Der Begriff „kalte Progression“ beschreibt die steuerliche Mehrbelastung von Personen, deren nominales Einkommen steigt, während die reale Kaufkraft gleich bleibt. Der Kanton reagiert mit dieser Reform auf die steigenden Lebenshaltungskosten und schützt die Bürger vor finanziellen Nachteilen.