Fristerstreckung für Wasserbaugesetz: Regierungsrat bittet um Zeit!

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Der Regierungsrat beantragt eine Fristerstreckung für die Motion zum Wasserbaugesetz, um umfassende Analysen durchzuführen.

Der Regierungsrat beantragt eine Fristerstreckung für die Motion zum Wasserbaugesetz, um umfassende Analysen durchzuführen.
Der Regierungsrat beantragt eine Fristerstreckung für die Motion zum Wasserbaugesetz, um umfassende Analysen durchzuführen.

Fristerstreckung für Wasserbaugesetz: Regierungsrat bittet um Zeit!

Der Regierungsrat hat am 29. April 2025 in seiner Sitzung einen Antrag an den Landrat zur Fristerstreckung für die Beantwortung der Motion „Kantonales Wasserbaugesetz“ gestellt. Diese Motion zielt darauf ab, ein Gesetz zur Umsetzung des Bundesgesetzes über den Wasserbau zu schaffen. Der Regierungsrat erkennt den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich an und plant eine tiefgehende Analyse der komplexen Situation.

Um die verschiedenen Facetten und Herausforderungen zu beleuchten, werden wichtige Eckpunkte und Rahmenbedingungen erarbeitet. Dazu gehören die Rollenverteilung zwischen privaten und öffentlichen Akteuren sowie rechtliche und finanzielle Überlegungen. Da die Vorbereitungen bereits laufen, benötigt der Regierungsrat zusätzliche Zeit und beantragt daher eine Fristverlängerung von sechs Monaten.