Glarus wehrt sich: Kein verlängertes Steuer-Monster für Hotels!

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Der Kanton Glarus lehnt die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für die Hotellerie bis 2035 ab, argumentiert gegen Subventionierung.

Der Kanton Glarus lehnt die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für die Hotellerie bis 2035 ab, argumentiert gegen Subventionierung.
Der Kanton Glarus lehnt die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für die Hotellerie bis 2035 ab, argumentiert gegen Subventionierung.

Glarus wehrt sich: Kein verlängertes Steuer-Monster für Hotels!

Der Kanton Glarus spricht sich gegen die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für die Hotellerie aus. In einer Vernehmlassungsantwort an den Bund hebt der Regierungsrat hervor, dass die ursprünglichen Gründe für die Einführung des reduzierten Satzes von 3,8 Prozent, der seit 1996 gilt, heute nicht mehr relevant sind. Die vorgeschlagene Fortsetzung bis 2035 wird als Subventionierung der Beherbergungsbranche kritisiert und könnte die steuerliche Gleichbehandlung anderer Wirtschaftszweige gefährden.

Der Sondersatz, der ursprünglich zur Unterstützung der Branche in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eingeführt wurde, wurde seit seiner Einführung bereits sechs Mal verlängert. Die derzeitige Geltungsdauer läuft von 2017 bis 2027, und nun steht eine mögliche weitere Verlängerung um acht Jahre auf der Agenda. Glarus positioniert sich klar gegen diesen finanziellen Zuschuss, der die Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt infrage stellt.