Jungwölfe in Glarus: Abschussbewilligungen sorgen für Aufregung!
Der Kanton Glarus erteilte Abschussbewilligungen für Jungwölfe der Rudel Kärpf und Chöpfenberg zur Regulation von Nutztier-Schäden.

Jungwölfe in Glarus: Abschussbewilligungen sorgen für Aufregung!
Der Kanton Glarus hat die Abschussbewilligungen für Jungwölfe der Wolfsrudel Kärpf und Chöpfenberg erteilt! Anlässlich eines Gesuchs beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) am 15. September 2025 dürfen nun zwei Jungwölfe aus dem Kärpfrudel und drei aus dem Chöpfenbergrudel erlegt werden. Ziel ist es, zukünftige Schäden an geschützten Nutztieren zu verhindern. Die Frist für die Abschüsse endet am 31. Januar 2026, wobei diese nur außerhalb der eidgenössischen Jagdbanngebiete erfolgen dürfen.
Die Jägerschaft wird in die Maßnahmen einbezogen: Geschulte Jäger dürfen nur während der Hochwildjagd und der Rehjagd auf Jungwölfe schießen, um Verwechslungen mit Elterntieren zu vermeiden. Der Kanton St. Gallen hat bereits ebenfalls die Kontrolle über das Schiltrudel übernommen und zwei Jungwölfe erlegt, was die dortige Regulation überflüssig macht. Die Regulierung der Wolfsbestände nimmt ernsthafte Formen an – ein heiß diskutiertes Thema!