Im Kanton Glarus steht eine bedeutende Reform des Gemeinderechts bevor! Der Regierungsrat hat am 10. Dezember 2024 dem Landrat die totalrevidierte Fassung des Gemeindegesetzes vorgeschlagen. Diese umfassende Neuordnung soll den Gestaltungsspielraum und die Verantwortung der Gemeinden erheblich stärken. Ein zentrales Element der Reform ist die Möglichkeit für Gemeinden, zwischen einem Gemeindeparlament oder einer Gemeindeversammlung zu wählen. Dadurch können sie die für ihre Bedürfnisse passendste Organisationsform bestimmen.
Das neue Gesetz bringt zahlreiche wichtige Änderungen mit sich, darunter die Gleichstellung von Gemeindeparlament und Gemeindeversammlung sowie die Möglichkeit, dass Gemeinden Ausländern Stimm- und Wahlrechte in gemeindlichen Angelegenheiten einräumen können – ein Schritt, der einer Verfassungsänderung bedarf. Der Regierungsrat hat bereits einen entsprechenden Antrag zur Diskussion gebracht, um die Reform voranzutreiben. Die Stadtverwaltungen sind aufgefordert, ihre Bevölkerung frühzeitig zu informieren und die politische Mitbestimmung der Bürger zu fördern.