Der Regierungsrat des Kanton hat am 1. Oktober 2024 ein umfassendes Entlastungspaket verabschiedet, das ursprünglich 60 Maßnahmen zur Entlastung des Kantonshaushalts vorsah. Nun wurde jedoch eine Maßnahme im Bereich des Justizvollzugs aus dem Paket entfernt, weil sie als unpassend erachtet wird. Diese Maßnahme betraf die vorzeitige Entlassung von Personen aus dem therapeutischen Maßnahmevollzug, die jedoch lediglich eine einmalige Budgetanpassung darstellt.
Die Konsequenz dieser Streichung ist, dass das Entlastungspotenzial nun um 90.000 Franken sinkt und sich auf insgesamt 7,5 Millionen Franken reduziert. Der Regierungsrat stellt klar, dass die Sicherheit der Bevölkerung stets an erster Stelle steht und dass finanzielle Überlegungen niemals Grundlage für eine vorzeitige Entlassung von Straftätern gewesen seien. Ein Missverständnis sei durch die Erwähnung im Entlastungspaket entstanden, das die falschen Erwartungen weckte.