Regierungsrat genehmigt 133.500 Franken für soziale Institutionen in Glarus
Der Regierungsrat genehmigt zwei Leistungsvereinbarungen mit Pro Infirmis für soziale Dienstleistungen im Jahr 2026.

Regierungsrat genehmigt 133.500 Franken für soziale Institutionen in Glarus
Am 30. Oktober 2025 hat der Regierungsrat zwei entscheidende Leistungsvereinbarungen mit sozialen Einrichtungen für das Jahr 2026 genehmigt. Die Pro Infirmis Glarus, eine Zweigstelle von Pro Infirmis St. Gallen-Appenzell, erhält dafür insgesamt 107.500 Franken. Diese Mittel sind earmarked für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung und fördern deren Selbstbestimmung sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Zusätzlich wird eine separate Vereinbarung für die „Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung Kanton Glarus“ bereitgestellt, die mit 26.000 Franken ausgestattet ist. Diese Fachstelle spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des neuen Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetzes und stärkt die Stimmen von Menschen mit Behinderung im Kanton. Pro Infirmis wird somit als zentraler Leistungserbringer agieren.