Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 5. November 2024 einem neuen Tarifvertrag mit 36 von Tarifsuisse AG vertretenen Krankenversicherungen zugestimmt. Diese Vereinbarung umfasst Vergütungen für ärztliche Leistungen nach Tarmed, die ambulante Behandlungen in Arztpraxen betreffen, und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2019.
Durch die Genehmigung des Vertrags wird ein früherer Festsetzungsentscheid des Regierungsrates ungültig, was bedeutet, dass ein bereits laufendes Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nun obsolet ist.