Regierungsrat Glarus lehnt Antrag für gemeinnützigen Wohnungsbau ab!

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Regierungsrat Glarus lehnt Memorialsantrag für gemeinnützigen Wohnungsbau ab, sieht keinen Handlungsbedarf trotz steigender Wohnraumnot.

Regierungsrat Glarus lehnt Memorialsantrag für gemeinnützigen Wohnungsbau ab, sieht keinen Handlungsbedarf trotz steigender Wohnraumnot.
Regierungsrat Glarus lehnt Memorialsantrag für gemeinnützigen Wohnungsbau ab, sieht keinen Handlungsbedarf trotz steigender Wohnraumnot.

Regierungsrat Glarus lehnt Antrag für gemeinnützigen Wohnungsbau ab!

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 26. August 2025 den Memorialsantrag der GLP zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus abgelehnt. Dieser Antrag hatte zum Ziel, bis 2040 mindestens fünf Prozent des Wohnungsbestands in der Region gemeinnützig zu gestalten und ein entsprechendes Wohnbauförderungsgesetz innerhalb von vier Jahren zu verabschieden. Der Regierungsrat argumentiert, dass es keinen dringenden Handlungsbedarf gibt, da die Mieten im Kanton vergleichsweise niedrig sind und aktuell genügend neue Wohnungen gebaut werden.

Trotz der Anerkennung der Vorteile des gemeinnützigen Wohnbaus befürchtet der Regierungsrat, dass eine staatliche Förderung den freien Markt beeinträchtigen und wirtschaftliche Schäden verursachen könnte. Derzeit gehören nur etwa zwei Prozent der Wohnungen im Kanton gemeinnützigen Trägern, während der schweizerische Durchschnitt bei fünf Prozent liegt. Die Entscheidung wurde getroffen, um sicherzustellen, dass die Gemeinden weiterhin über ausreichend Bauland verfügen, um bei Bedarf selbst gemeinnützigen Wohnraum zu schaffen.