Gesundheitsgesetz: Mehrheit unterstützt assistierte Sterbehilfe in Heimen

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Zahlreiche Akteure unterstützen die Gesundheitsgesetz-Revision. Geplant sind regelungen zur assistierten Sterbehilfe und Berufsausübung.

Gesundheitsgesetz: Mehrheit unterstützt assistierte Sterbehilfe in Heimen

Zahlreiche Organisationen, Parteien und Gemeinden haben ihre Unterstützung für eine geplante Regelung zur assistierten Sterbehilfe in Pflegeheimen im Rahmen der Teilrevision der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung zum Ausdruck gebracht. Gesundheitsdirektor Peter Truttmann betont, dass diese Reaktion zeigt, wie sehr die Bevölkerung Wert auf Selbstbestimmung legt. Entgegen den Wünschen, die Regelung auch auf Spitäler und soziale Einrichtungen auszuweiten, bleibt dieser Ansatz vorerst auf Pflegeheime beschränkt, da hier die Heilung nicht im Vordergrund steht.

Zusätzlich zur Regelung zur assistierten Sterbehilfe sieht die Gesetzesrevision auch Anpassungen bei den Bewilligungen für Gesundheitsberufe vor. Diese sollen nun nationalen Vorgaben entsprechen und Doppelspurigkeiten vermeiden. Ein wichtiger Punkt: Berufsausübungsbewilligungen erlöschen, wenn die entsprechende Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres aufgenommen oder über zwei Jahre hinweg nicht ausgeübt wird. Der Regierungsrat hat die Vorlage zur parlamentarischen Beratung an den Landrat weitergegeben, mit dem Ziel, die Änderungen im Gesundheitsgesetz und in der Gesundheitsverordnung bis zum ersten Quartal 2026 in Kraft zu setzen.