Nidwalden

Neues Korporationsaufsichtsgesetz: Regierung reagiert auf Kritiken!

Der Regierungsrat hat das Korporationsaufsichtsgesetz gründlich überarbeitet! Nach einer ersten Vernehmlassung, die überwiegend positiv ausfiel, gab es jedoch Bedenken über die Verfassungsmäßigkeit, da Delegierungen an Korporationen als unzulässig erachtet wurden. Um diese Probleme zu beheben, wird statt eines neuen kantonalen Korporationsgesetzes entschieden, dass wichtige Regelungen in den bestehenden Korporationsordnungen verankert werden. So soll sichergestellt werden, dass sowohl Bundesrecht als auch die Kantonsverfassung respektiert werden.

Die neuen Vorgaben im Aufsichtsgesetz beziehen sich auf fundamentale Prinzipien wie Rechtsgleichheit und Gewaltentrennung. Zudem werden konkrete Anforderungen zum Schutz des Korporationsvermögens und zum Erhalt oder Verlust des Korporationsbürgerrechts festgelegt. Die aktuelle Vernehmlassung über den überarbeiteten Entwurf läuft bis Ende Oktober, und die endgültige Beratung im Landrat ist für das 2. Quartal 2026 angesetzt.

Quelle
Kanton Nidwalden

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