Zürich

Stipendienreform: Kürzere Wartezeiten und neue Regelungen in Zürich!

Mit der Reform des Bildungsgesetzes (BiG) wird ein neuer Wind bei den Stipendienanträgen wehen! Ab Januar 2023 hat der Regierungsrat die Bildungsdirektion beauftragt, das Verfahren zu entschlacken. Die Bearbeitungszeiten hatten sich dramatisch verlängert, und das soll sich jetzt ändern. Geplant sind entscheidende Änderungen, die vor allem Studierende entlasten werden!

Ein revolutionäres Dreistufenmodell greift: Schafft man die maximale Bezugsdauer ab, werden Ausbildungsbeiträge künftig am Studienfortschritt orientiert. Das beschleunigt die Bearbeitung! Außerdem können Stipendien bis zum 28. Lebensjahr beantragt werden, während ab 29 Jahren mehr Eigenleistungen gefordert werden. Ab 35 Jahren verwandeln sich die Stipendien in Darlehen. Zu guter Letzt können Gesuche jetzt bis zu sechs Monate nach dem Ausbildungsbeginn eingereicht werden, was die Antragsflut in der Sommerzeit verringert. Die Zukunft der Stipendien sieht rosig aus!

Ort des Geschehens

Quelle
Kanton Zürich