Ab Ende August 2025 wird der Kanton Zug eine private Liegenschaft an der Zugerstrasse 51 in Baar als Unterkunft für rund 80 Asyl- und Flüchtlingspersonen nutzen. Diese Zwischennutzung ist auf fünf Jahre ausgelegt und bietet den Bewohnern, die bereits einige Integrationsschritte abgeschlossen haben, die Möglichkeit, eigenständig in getrennten Wohnungen zu leben, anstatt in einer kollektiven Erstunterkunft. Die Mehrheit der künftigen Bewohner ist in Ausbildung oder bereits erwerbstätig, was ihre soziale Integration fördert.
Die Unterkunft wird vorrangig Familien zugewiesen, um dem akut bestehenden Engpass an Wohnraum für Flüchtlingsfamilien im Kanton Zug entgegenzuwirken. Dies soll sicherstellen, dass Familien nicht in unterirdischen Schutzanlagen untergebracht werden müssen. Des Weiteren wird eine Ansprechperson des Kantons während der Bürozeiten vor Ort verfügbar sein, um Fragen und Anliegen der Bewohner sowie der Nachbarn zu bearbeiten. Die unmittelbare Nachbarschaft wird zudem über Informationsblätter über die Zwischennutzung und deren Abläufe informiert.