Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Siedlung Alpenblick in Cham, seit den 1960ern ein markantes Schmuckstück am Ortseingang, wird teilweise unter Denkmalschutz gestellt! Der Regierungsrat erkannte die hohe kulturelle Bedeutung der Hochhaussiedlung an und schützt ihre äußere Erscheinung sowie die Anordnung der Gebäude. Doch es gibt einen überraschenden Wermutstropfen: Der Innenbereich bleibt ungeschützt!
Die Überprüfung des Denkmalschutzes ergab, dass der Schutz der Innenräume nicht verhältnismäßig ist. Das Gericht betonte, dass wichtige Interessen, wie Lärmschutz und barrierefreier Zugang, berücksichtigt werden müssen. Daher dürfen die Eigentümer ihre Wohnungen modernisieren und anpassen – ein großer Vorteil für umwelt- und sozialverträgliches Wohnen. Dieses Urteil ist noch nicht endgültig, doch die Siedlung Alpenblick bleibt bis auf weiteres ein wichtiges Thema in Cham.