Zug

Regierungsrat lehnt PUK ab: Einhaltung der Rechtsordnung gefordert!

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat entschieden, die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) abzulehnen. Diese Entscheidung kommt, nachdem die engere Staatswirtschaftskommission (Stawiko) wiederholt versäumt hat, die erforderlichen Aufsichtsanzeigen dem Regierungsrat zur Bearbeitung weiterzuleiten. Der Regierungsrat kritisiert, dass die Stawiko ihrer Pflicht zur Weiterleitung nicht nachgekommen sei und fordert die rasche Herausgabe der entsprechenden Unterlagen.

Er betont, dass die PUK nur dann eingesetzt werden sollte, wenn alle anderen Aufklärungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind – was in diesem Fall nicht zutrifft. Zudem warnt der Regierungsrat, dass die Einsetzung einer PUK während laufender Gerichtsverfahren die Gewaltenteilung gefährden könnte. Der Regierungsrat appelliert an den Kantonsrat, den verfassungsmäßigen Weg einzuhalten und die ordnungsgemäße Behandlung der Angelegenheiten sicherzustellen, um die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht zu untergraben. Er fordert die Stawiko auf, die Aufsichtsanzeigen unverzüglich weiterzuleiten, um eine sachgerechte Untersuchung zu ermöglichen.

Quelle
Kanton Zug

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