Der Zuger Regierungsrat hat wichtige Änderungen angekündigt! In der ersten Lesung wurde eine Teilrevision der Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (WAV) verabschiedet. Vor allem wird der neue § 29a WAV die Zuger Behörden bei der Gestaltung barrierefreier Wahlunterlagen unterstützen. Die Öffentlichkeit hat nun die Gelegenheit, sich an der externen Vernehmlassung zu beteiligen.
Außerdem steht eine umfassende Umstrukturierung des Amtes für Zivilschutz und Militär bevor, das künftig den Namen „Amt für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär“ (ABZM) tragen wird. Damit geht eine Erweiterung der Zuständigkeiten einher, um die Effizienz im Bevölkerungsschutz zu steigern.
Zusätzlich gibt der Regierungsrat stolz bekannt, dass mit einem Lotteriefondsbeitrag von 145.000 Franken die Ausstellung „Klischees“ auf der Zuger Messe 2025 unterstützt wird, sowie der Fechtclub Zug mit 30.000 Franken zur Anschaffung neuer Fechtbahnen gefördert wird. Das sind Nachrichten, die die Weichen für die Zukunft des Kantons Zug stellen!