Der Regierungsrat von Glarus stellt einen bedeutenden Gesetzesentwurf vor, der die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern soll. In einer Sitzung am 26. November 2024 wurde beschlossen, den Landrat zu bitten, den Entwurf der Landsgemeinde zur Zustimmung vorzulegen. Das Gesetz, das in Einklang mit der UNO-Behindertenrechtskonvention steht, zielt darauf ab, die Lebensqualität und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Wohnen, Arbeit und soziale Teilhabe zu verbessern.
Der Entwurf schlägt vor, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zu überarbeiten, um mehr Klarheit und Unterstützung im Behindertenwesen zu schaffen. Geplante Maßnahmen umfassen den Ausbau ambulanter Wohnmöglichkeiten und Dienstleistungen, da viele Betroffene oft in stationären Einrichtungen leben. Zudem wird mit einem Anstieg der Anspruchsberechtigten gerechnet, was voraussichtlich zu zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe führen wird, beginnend mit rund 0,7 Millionen Franken im Jahr 2027. Der Regierungsrat erwartet die Schaffung von bis zu 30 neuen Stellen, um den steigenden Bedarf zu decken.