Glarus setzt Zeichen: Neues Klimagesetz für Netto-Null bis 2050!
Regierungsrat Glarus präsentiert Klimagesetz zur Erreichung von Netto-Null bis 2050. Abstimmung an der Landsgemeinde 2026 geplant.

Glarus setzt Zeichen: Neues Klimagesetz für Netto-Null bis 2050!
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 21. Oktober 2025 das neue Klimagesetz präsentiert, das dem Landrat zur Zustimmung vorgelegt wird. Dieses Gesetz ist ein entscheidender Schritt, um die im Jahr 2022 in der Kantonsverfassung festgelegte Verpflichtung zum Klimaschutz zu verwirklichen und die nationalen Netto-Null-Ziele bis 2050 zu unterstützen. Das Klimagesetz wird auf der Landsgemeinde 2026 zur Abstimmung kommen.
Das Gesetz verpflichtet die kantonalen und kommunalen Verwaltungen, spätestens bis 2050 das Netto-Null-Ziel zu erreichen, und sieht die Erstellung eines kantonalen Klimaplans sowie kommunaler Klimapläne vor. Diese Pläne, die konkrete Maßnahmen und Zuständigkeiten festlegen, sind behördenverbindlich, allerdings nicht direkt auf private Haushalte anwendbar. Die personellen und finanziellen Auswirkungen des Gesetzes sind noch schwer abzuschätzen, während die Umsetzung zusätzliche personelle Ressourcen von geschätzt 50 bis 100 Stellenprozente erfordert. Der Regierungsrat wird die Motion zur kantonalen Klimaschutzgesetzgebung als erfüllt abschreiben.
