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Das Kanton Glarus hat die Baubewilligungspflicht für Solaranlagen und Wärmepumpen deutlich vereinfacht! Ab dem 1. Mai 2025 benötigen zahlreiche Anlagen keine Genehmigung mehr. Diese bahnbrechenden Änderungen, die im November 2024 vom Landrat beschlossen wurden, zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Sogar Solaranlagen, die über die Dachfläche hinausragen, und innere Wärmepumpen in Bauzonen sind nun genehmigungsfrei.

Doch Achtung: Ausgenommen sind Anlagen an Kulturobjekten und in geschützten Ortsbildern, für die die regulären Genehmigungsverfahren weiter gelten. Um Bürgern und Behörden die Planung zu erleichtern, hat der Kanton hilfreiche Materialien veröffentlicht, darunter Merkblätter und eine interaktive Karte im GeoViewer, die über die Genehmigungspflicht informiert. Jetzt wird der Schritt in die Zukunft der erneuerbaren Energien im Glarnerland unkomplizierter als je zuvor!

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