Krisensicherheit in Glarus: Landrat darf künftig entscheidend handeln!
Der Kanton Glarus plant eine Reform der Krisensicherheit seines politischen Systems, um in Notlagen flexibler zu handeln.

Krisensicherheit in Glarus: Landrat darf künftig entscheidend handeln!
Der Kanton Glarus plant eine umfassende Reform seiner Krisenmanagement-Strukturen in der Kantonsverfassung. Geprägt von den Erfahrungen während der Coronavirus-Pandemie, in der Schwächen des politischen Systems offenbart wurden, möchte die Regierung nun sicherstellen, dass Entscheidungen in dringenden Fällen schneller und effektiver getroffen werden können. Die Änderungen betreffen insbesondere Dringlichkeits- und Notrechtsklauseln sowie Regelungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz und im Bevölkerungsschutzgesetz.
Zukünftige Krisen sollen durch ein neues Instrumentarium bewältigt werden, das den Landrat in die Lage versetzt, Entscheidungen anstelle der Landsgemeinde zu treffen. Zudem erhält der Regierungsrat die Befugnis, in Notlagen von Verfassungsvorschriften abzuweichen und temporär einen Notstand auszurufen. Die Reform, die nun bis zum 8. Oktober 2025 in die Vernehmlassung geht, zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit der Behörden zu gewährleisten, selbst wenn mehrere Amtspersonen ausfallen sollten. Nach Auswertung der Rückmeldungen wird ein Gesetzentwurf erstellt, der anschließend der Landsgemeinde zur Entscheidung vorgelegt wird.