Das Zivilstandsamt des Kreises Baar steht unter Aufsicht des Kantons Zug! Ab sofort übernimmt die kantonale Aufsichtsbehörde die Dienstleistungen aufgrund von Unregelmäßigkeiten und einer Selbstanzeige eines Mitarbeiters. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen, im ordentlichen Betrieb gibt es jedoch keine Einschränkungen für die Bürger.
Der Regierungsrat traf am 22. November 2024 die Entscheidung, die Aufgaben des Zivilstandsams bis auf Weiteres vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst der Direktion des Innern übernehmen zu lassen. Personalmangel und die Selbstanzeige zwangen zu diesem Schritt, haben aber keine Auswirkungen auf die Beurkundungen in den Gemeinden Baar, Menzingen und Neuheim. Der Schutz der Betroffenen steht bei den laufenden Ermittlungen an erster Stelle.