Neuer Normalarbeitsvertrag für Privathaushalte: Was ändert sich jetzt?

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Seit dem 1. September 2025 gilt der revidierte Normalarbeitsvertrag Privathaushalt im Kanton Zug, der spezifische Regelungen für die 24-Stunden-Betreuung umfasst.

Neuer Normalarbeitsvertrag für Privathaushalte: Was ändert sich jetzt?

Am 1. September 2025 trat der überarbeitete Normalarbeitsvertrag (NAV) für den Privathaushalt im Kanton Zug in Kraft. Diese neue Regelung bringt grundlegende Veränderungen für die 24-Stunden-Betreuung mit sich. Der Vertrag definiert Mindeststandards und enthält spezifische Bestimmungen zu Präsenzzeiten, Entschädigungen für Bereitschaftszeiten, Pausen und Reisekosten sowie Anleitung zur Dokumentation der Arbeitszeit.

Diese wichtigen Regelungen sind ein notwendiger Schritt zum Schutz der vielen EU-Arbeitnehmenden, die in der privaten 24-Stunden-Betreuung tätig sind. Angesichts der besonderen Herausforderungen, die solche Arbeitsverhältnisse mit sich bringen, war der Handlungsbedarf groß. Das Arbeitsgesetz, das nicht für Privathaushalte gilt, machte es unerlässlich, klare Richtlinien zu schaffen, um angemessene Arbeitsbedingungen zu garantieren.

Das Vernehmlassungsverfahren, das den Gemeindebehörden, politischen Parteien und verschiedenen Interessenverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gab, hat 17 Rückmeldungen hervorgebracht, was die breite Beteiligung und das Interesse an diesem Thema zeigt. In Anbetracht der Vielzahl an Positionen, die eingebracht wurden, dürfte der neue NAV weitreichende Konsequenzen für die Arbeitsbedingungen im Kanton Zug haben.