Eltern von Kollegischülerinnen und -schülern im Kanton Nidwalden müssen während der ersten drei Schuljahre weiterhin für Unkosten aufkommen. Der Regierungsrat hat eine Motion abgelehnt, die eine vollständige Gebührenbefreiung für den Unterricht im Kollegium gefordert hat. Die Ablehnung basiert darauf, dass dies über den nationalen Standard hinausgehen und die Gemeinden mit zusätzlichen Kosten von rund 350.000 Franken pro Jahr belasten würde.
Bildungsdirektor Res Schmid betont, dass es trotz der Unkosten keine klassischer Schulgebühren gibt, die ohnehin vermeiden sollen, die Chancengerechtigkeit zu gefährden. Familien mit geringem Einkommen können bereits heute eine Kostenreduktion beantragen. Der Regierungsrat sieht seine Pflicht erfüllt, indem er unentgeltlichen Grundschulunterricht während des Schulobligatoriums anbietet. Die Frage der Finanzierung bleibt jedoch ungeklärt, sollte der Vorschlag angenommen werden.